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BVerwG, 20.12.2006 - 20 F 3.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 S. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) als Beiladung i.S.d. § 65 VwGO; Antrag des Beigeladenen auf Ergänzung des Kostenausspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2005 - 12 P 3/05
- BVerwG, 28.12.2005 - 20 F 3.05
- BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 3.05
- BVerwG, 20.12.2006 - 20 F 3.05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02
Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2006 - 20 F 3.05
Das ist hier nicht der Fall, weil die Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde in dem Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO keine Beiladung i.S.d. § 65 VwGO darstellt (Beschluss vom 15. August 2002 BVerwG 2 AV 3.02 BVerwGE 117, 42) und deshalb § 162 Abs. 3 VwGO keine Anwendung findet.
- BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09
Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des …
Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine förmliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit in Streitigkeiten um eine Einbürgerung entbehrlich, weil es offensichtlich ist, dass nur mit Hilfe der zurückgehaltenen Unterlagen geklärt werden kann, ob die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde die darauf gestützte Ablehnung der Einbürgerung rechtfertigen (Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 3.05 - …und vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 6). - BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09
Zulässigkeit der Vorlage von Akten einer Verfassungsschutzbehörde aufgrund …
Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine förmliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit in Fallkonstellationen wie der vorliegenden entbehrlich, weil es offensichtlich ist, dass nur mit Hilfe der Unterlagen, deren Vorlage verweigert wird, gerichtlich geklärt werden kann, ob die Erkenntnisse der zuständigen Verfassungsschutzbehörde des Landes die darauf gestützte Ablehnung der Einbürgerung rechtfertigen (Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 3.05 - …und vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 6).